Ausgangspunkt:
Am 01.01.2007 erfolgte die Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg im Wege der Entleihung an NEUSTART gGmbH, eine gemeinnützige GmbH mit 9 Einrichtungszentralen landesweit. Damit ist NEUSTART gGmbH seit dem 01.01.2007 für die Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und für den Täter-Opfer-Ausgleich zuständig.
Die Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg ist in Fachkreisen umstritten, auch deshalb, weil es sich bei der Bewährungshilfe um die Ausübung hoheitlicher Aufgaben handelt, deren Übertragung auf einen privaten Träger zumindest Fragen aufwirft.
So verwundert der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26.06.2008 (6 K 512/07) an das Bundesverfassungsgericht nicht, mit dem das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bundesverfassungsgericht um Klärung der Frage ersucht, ob die Privatisierung der Bewährungshilfe im Wege der Entleihung an NEUSTART gGmbH rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte insoweit das Verfahren eines klagenden verbeamteten Bewährungshelfers ausgesetzt und den vorgenannten Vorlagebeschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht derzeit noch aus.
Am 19.07.2010 hat der Landesrechnungshof aktuell bekannt gemacht, dass durch die Privatisierung der Bewährungshilfe keine Einsparungen erfolgt sind, dafür stattdessen Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen. Eigentlich wollte das Land Baden-Württemberg mit der Privatisierung der Bewährungshilfe und Aufgabenübertragung auf NEUSTART gGmbH eine Effizienzrendite von 10-15 % erzielen und die Qualität steigern. Tatsächlich ist die Aufgabenerledigung - nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes - durch die NEUSTART gGmbH jedoch 47 Millionen Euro teurer als die Eigenbesorgung des Landes. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, dass das Land Baden-Württemberg den mit NEUSTART gGmbH bestehenden Vertrag kündigt oder zumindest das vereinbarte Entgelt absenkt. Während für das Land Baden-Württemberg durch die Privatisierung der Bewährungshilfe erhebliche Mehrkosten - nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes - entstehen, erzielt NEUSTART gGmbH durch die Aufgabenübertragung auf sie hohe Überschüsse. In den ersten beiden Jahren (2007 und 2008) soll NEUSTART gGmbH - so der Landesrechnungshof Baden-Württemberg - bei einem Vertragsentgelt von 15,5 Millionen Euro über 7 Millionen Euro Gewinn erzielt haben.
NEUSTART gGmbH hat in 2009 40 neue Mitarbeiter eingestellt.
Die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Rechtmäßigkeit der Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg und der Bericht des Landesrechnungshofes vom 19.07.2010 könnten somit unter Umständen den Anfang vom Ende der Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg bedeuten.
Damit verbunden ist eine Reihe von Fragestellungen:
1. Was geschähe im Falle der Aufhebung der Privatisierung mit den von NEUSTART gGmbH neu eingeführten Organisationsstrukturen in der Bewährungshilfe, wie z.B. der elektronischen Klientendokumentation (Klidoc), deren Zulässigkeit unter den verbeamteten Bewährungshelfern durchaus kontrovers diskutiert wird?
2. Wie könnte/müsste die Aufgabenrückübertragung von NEUSTART gGmbH auf das Justizminsiterium/Land Baden-Württemberg im einzelnen erfolgen?
3. Was würde mit den in 2009 von NEUSTART gGmbH (nicht vom Land Baden-Württemberg!) neu eingestellten 40 Mitarbeitern geschehen, falls das Bundesverfassungsgericht tatsächlich die Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklären sollte bzw. der Vertrag - wie vom Landesrechnungshof empfohlen - vorzeitig gekündigt werden würde? Da es sich um Mitarbeiter der NEUSTART gGmbH und nicht des Landes Baden-Württemberg handelt, käme eine „Rücknahme“ dieser Mitarbeiter durch das Land Baden-Württemberg nicht in Betracht. Ob und inwieweit das Land Baden-Württemberg bereit und in der Lage wäre, diese Mitarbeiter zu übernehmen, ist fraglich. Letztlich bliebe wohl nur die Beendigung der zwischen NEUSTART gGmbH und den 40 neu eingestellten Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf von Befristungen etc.
Die kurze Darstellung zeigt, wie komplex das Thema der Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg ist. Nicht umsonst ist die Privatisierung der Bewährungshilfe in der zurückliegenden Zeit in die Kritik geraten und bemüht zwischenzeitlich nicht nur die Verwaltungsgerichte im Lande, sondern auch das Bundesverfassungsgericht und - wie dargestellt - den Landesrechnungshof.
Die weitere Entwicklung bleibt - gespannt - abzuwarten.
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