Rechtsanwältin Birgit Kaiser

Gesellschaftsrecht

Businessman

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen-und Außenverhältnis von Gesellschaftern.

Hierbei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des BGB auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz etwas anderes fixiert ist.

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