
Wir sind als Team im Bereich Forderungsmanagement/Inkasso erfahren und erfolgreich. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vom ersten Mahnschreiben bis zur Beitreibung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Sie erhalten das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand und werden auf dem gesamten Weg von uns als Team betreut.
Um Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen zu geben, erläutern wir nachfolgend die einzelnen Stufen der Forderungsbeitreibung:
Der Schuldner wird unter Fristsetzung zur Zahlung der ausstehenden Forderung aufgefordert. Oftmals reicht ein anwaltliches Aufforderungsschreiben aus, um den Schuldner zur Zahlung oder zur Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer Ratenzahlung zu veranlassen.
Lässt der Schuldner die im anwaltlichen Mahnschreiben gesetzte Zahlungsfrist verstreichen und erhebt er keine Einwände gegen die Forderung, bietet es sich an, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus 2 Stufen (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) und ist kostengünstiger und vom zeitlichen Ablauf schneller als ein Klageverfahren.
Erhebt der Schuldner (unberechtigte) Einwände gegen die Forderung und verweigert deswegen die Zahlung, ist die unmittelbare Einleitung eines Klageverfahrens das richtige Mittel, da bei Einleitung eines Mahnverfahrens davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner Widerspruch erheben wird und dadurch eine Verzögerung im Verfahrensablauf eintritt.
Für den Fall, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderung in einer Summe auszugleichen, kann mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden, die im besten Fall dazu führt, dass die Forderung des Gläubigers in einem überschaubaren Zeitraum ausgeglichen wird.
Sofern das gerichtliche Mahnverfahren mit einem rechtskräftigen Vollstreckungstitel bzw. das Klageverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil und Kostenfestsetzungsbeschluss abgeschlossen ist, beginnt die Phase der Forderungsverwirklichung im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Hier gibt es verschiedene Taktiken und Abläufe, um eine Befriedigung des Gläubigers zu erreichen.
Es ist von Vorteil, wenn vorab bereits Vermögenswerte, Arbeitgeber oder Kontoverbindungen des Schuldners bekannt sind, dies ist aber nicht zwingend notwendig. Durch das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft können Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten in Erfahrung gebracht werden und die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig und hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder ist das Verfahren bereits eröffnet, ist zu prüfen, ob Aus- und Absonderungsrechte bestehen, ob die Forderung des Gläubigers aus einer unerlaubten Handlung resultiert und es sind die Fristen zur Forderungsanmeldung zu beachten.